Die Nutzung von Solarenergie wird seit Jahren immer beliebter, doch gerade für Mieter und Wohnungseigentümer war die Installation von Steckersolargeräten – auch bekannt als Balkonkraftwerke – lange mit Unsicherheiten verbunden. Dabei handelt es sich um kompakte Solaranlagen, die einfach an die Steckdose angeschlossen werden und flexibel am Balkon, an der Fassade, auf der Terrasse oder im Garten installiert werden können, um eigenen Strom zu erzeugen. Häufig scheiterte die Umsetzung jedoch am Widerstand von Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Mit dem neuen „Recht auf Solar“, das 2024 in Kraft getreten ist, hat sich die Rechtslage deutlich vereinfacht: Mieter und Wohnungseigentümer dürfen die Installation von Steckersolargeräten nun grundsätzlich verlangen, solange keine triftigen Gründe wie Gebäudesicherheit oder Denkmalschutz dagegensprechen. Um das Recht auf Solar praktisch umzusetzen, ist in der Regel ein formelles Schreiben an den Vermieter oder die Eigentümerversammlung erforderlich, außerdem muss das Balkonkraftwerk ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
In diesem Blogbeitrag erfährst du, was genau als Steckersolargerät gilt, welche Rechte Mieter und Eigentümer jetzt haben, wie du die Installation korrekt beantragst und welche Schritte nötig sind, um dein Balkonkraftwerk rechtssicher in Betrieb zu nehmen.
Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme
Am 4. Juli 2024 beschloss der Bundestag das neue Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten, das am 17. Oktober 2024 in Kraft trat. Die Installation von Balkonkraftwerken wurde als privilegierte bauliche Maßnahme in das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Mietrecht (BGB) aufgenommen. Die Gesetzesänderungen sind Teil der Solarstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) und sollen die Nutzung erneuerbarer Energien in privaten Haushalten fördern.
Dies bedeutet, dass Mieter und Wohnungseigentümer nun ein Recht auf Solar haben und die Installation von kleinen Solaranlagen – wie Steckersolargeräten – rechtlich verlangen können.Diese Anlagen sind beispielsweise ideal für den Balkon, die Terrasse oder die Hausfassade und bieten eine einfache Möglichkeit, Strom selbst zu erzeugen.
Mieterkönnen bauliche Veränderungen, wie die Installation von Steckersolargeräten verlangen, sofern diese keine schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Immobilie hat.
Vermieter müssen der Installation in der Regel zustimmen, können dies aber beitriftigen Gründen wie Gebäudesicherheit oder Denkmalschutz ablehnen. Ästhetische Gründe allein reichen nicht aus, um die Installation zu verweigern.
Vermieter haben ein Mitspracherecht bezüglich der Anbringung und des Erscheinungsbilds von Steckersolargeräten.
Steckersolargeräte wurden als privilegierte bauliche Maßnahme in § 20 WEG aufgenommen.
Wohnungseigentümer können den Einbau von Steckersolargeräten als bauliche Veränderung verlangen.
Es ist weiterhin notwendig, dass die Eigentümerversammlung einer baulichen Veränderung zustimmt, sofern keine triftigen Einwände vorliegen.
Welche Rechte haben Mieter und Wohnungseigentümer jetzt?
Mieter und Wohnungseigentümer haben nun das Recht, die Installation von Steckersolargeräten zu verlangen. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass ästhetische Einwände allein nicht mehr ausreichen, um eine Installation zu verhindern. Nur triftige Gründe wie Gebäudesicherheit oder Denkmalschutz können eine Ablehnung von Balkonkraftwerken rechtfertigen.
Bisher war es für viele Mieter schwierig, die Zustimmung des Vermieters zu erhalten. Durch die neuen Regelungen wird der Zugang zu Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht, und Mieter können im Zweifelsfall ihre Rechte auch gerichtlich durchsetzen.
Für Wohnungseigentümer gilt dasselbe Prinzip: Sie können die Installation von Solaranlagen im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen. Die Wohnungseigentümerversammlung kann dem Antrag nur unter streng geregelten Umständen widersprechen.In diesem Blogbeitrag findest du weitere Informationen dazu, was in Eigentümergemeinschaften für die Zustimmung von Balkonkraftwerken zu beachten ist.
Auflagen für Steckersolargeräte
Bei der Installation von Balkonkraftwerken können Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften bestimmte Bedingungen auferlegen, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Welche Auflagen dabei zulässig oder unzulässig sind, haben wir hier für dich kompakt zusammengefasst:
Unzulässige Auflagen für Steckersolargeräte
E-Check der Wohnung
Statisches Gutachten der Wohnung
Blendgutachen
Hohe Kaution
Freigabe durch die Feuerwehr
Installationspflicht durch Fachbetrieb
Zulässige Auflagen für Steckersolargeräte
Nachweis der Haftpflichtversicherung
Kontrolle nach schwerem Sturm
„Fachmännische“ Befestigung
Angemessene Erhöhung der Kaution (ca. 200 €)
Virtuelle Eigentümerversammlungen
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Durchführung von Eigentümerversammlungen. Ab sofort können diese virtuell stattfinden, sofern die Eigentümer mit einer Dreiviertelmehrheit zustimmen. Die Teilnahme wird somit von überall via Videokonferenz möglich. Bis 2028 bleibt jedoch die Pflicht bestehen, mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten.
Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, kann nach den neuen Regelungen folgendermaßen vorgehen:
1. Einverständnis des Vermieters oder der Eigentümerversammlung einholen Der erste Schritt ist, den Vermieter oder die Wohnungseigentümerversammlung mit einem Musterschreiben zu informieren. Diese Schreiben verdeutlichen den rechtlichen Anspruch und strukturieren die Anfrage.
2. Installation und Anmeldung Die Montage eines Balkonkraftwerks ist in der Regel unkompliziert und erfordert keine großen baulichen Veränderungen. Wichtig ist jedoch die ordnungsgemäße Anmeldung im Marktstammdatenregister. In diesem Video erklären wir die Anmeldung Schritt für Schritt.
3. Kostenübernahme Die Kosten für Anschaffung und Installation trägt der Mieter oder Wohnungseigentümer selbst. In einigen Bundesländern gibt es attraktive Förderprogrammefür Balkonkraftwerke.
Fazit
Das Steckersolargeräte-Gesetz ist ein bedeutender Schritt zur Förderung von Solarenergie im Jahr 2024. Mit der Einführung des Solarpakets 1 im Januar 2024 wurden bereits Erleichterungen eingeführt, wie beispielsweise die Nutzung herkömmlicher Steckdosen für Balkonkraftwerke, die erhöhte Leistung von 800 Watt an Wechselrichtern und die vorübergehende Verwendung nicht digitaler Stromzähler. Im April 2024 wurde zudem die Anmeldung der Geräte im Markstammdatenregister vereinfacht.
Die Entwicklungen zeigen, dass die Nutzung von Solarenergie für immer mehr Haushalte zugänglicher wird. Besonders Balkonkraftwerke bieten eine kostengünstige und effiziente Lösung, um eigenen Strom zu erzeugen. Sie sind einfach zu installieren und machen es für Mieter und Eigentümer noch attraktiver ihre Stromkosten langfristig zu senken. In diesem Blogbeitrag findest du Tipps, auf die du vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks achten solltest.
Steckersolargeräte sind kompakte Solaranlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke. Sie können einfach an die Steckdose angeschlossen werden und bieten eine praktische Lösung, den eigenen Strom zu erzeugen. Die Installation erfolgt flexibel an Fassade, Balkon, im Garten oder auf der Terrasse.
Was bedeutet das „Recht auf Solar“ für Mieter und Wohnungseigentümer?
Die Gesetzesänderung ermöglicht es Mietern und Wohnungseigentümern, die Installation von Steckersolargeräten zu verlangen, ohne dass Vermieter oder Eigentümergemeinschaften ohne triftige Gründe ablehnen können.
Wie kann man die Installation eines Steckersolargeräts beantragen?
Um ein Steckersolargerät zu installieren, sollten Mieter oder Wohnungseigentümer ein formelles Schreiben an den Vermieter oder die Eigentümerversammlung verfassen, in dem sie ihren rechtlichen Anspruch auf Installation geltend machen. Eine ordnungsgemäße Anmeldung im Marktstammdatenregister ist ebenfalls erforderlich.