Rechtliches

Balkonkraftwerke in der Eigentümergemeinschaft: Was ist zu beachten?

Modernes Mehrfamilienhaus mit Solaranlagen montiert an Balkongeländer

Einer der größten Vorteile von Balkonkraftwerken bzw. Steckersolargeräten ist, dass auch Mieter oder Wohnungseigentümer, die nicht über eigene Dachflächen verfügen, sehr einfach Ihre Stromkosten spürbar senken können. Auch in deiner Stadtwohnung kannst du deinen eigenen Strom erzeugen, wenn du eine geeignete Fläche, wie ein Balkongeländer, für die Montage zur Verfügung hast.

Sowohl als Mieter als auch als Eigentümer gibt es jedoch potenzielle Hürden, die du auf dem Weg zu deinem eigenen Balkonkraftwerk überwinden musst. Dazu gehören Fragen der Genehmigung und die Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft über die Zulassung des Balkonkraftwerks. Welche Hürden das sind, wie du sie am besten angehst oder sogar umgehst, und wie sich die Thematik in Zukunft entwickeln könnte, erläutern wir in diesem Blogpost.

Überlegungen vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks

Bevor du dir ein Balkonkraftwerk kaufst, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Der Standort für die Montage spielt eine zentrale Rolle – Grundvoraussetzung ist eine mindestens 176 x 105 cm große, idealerweise nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtete und nicht verschattete Fläche. Auch die Elektroinstallation sowie die Art des Stromzählers müssen berücksichtigt werden, um langfristig optimale Ergebnisse erzielen zu können. Mehr zu den Punkten, die du vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks beachten solltest, findest du unserem Beitrag mit hilfreichen Tipps zum Balkonkraftwerk Kauf.

Ein besonders wichtiger Aspekt sind die rechtlichen Grundlagen und Bauvorschriften. Welche Genehmigungen sind erforderlich, um das Balkonkraftwerk zu montieren? Gibt es geltende Auflagen des Denkmalschutzes, die zu berücksichtigen sind? Die Sicherheit von Dritten darf mit der Installation des Balkonkraftwerkes nicht gefährdet werden. Daher müssen sowohl die Brandschutz- als auch die Absturzsicherungsvorschriften  eingehalten werden. Als Mieter oder Wohnungseigentümer musst du vor der Installation deines Balkonkraftwerks bestimmte rechtliche Vorgaben beachten - diese können je nach Wohnsituation und Eigentumsverhältnissen variieren.

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Zustimmung des Vermieters und der Eigentümergemeinschaft

Ein pauschales Verbot durch deinen Vermieter ist nicht zulässig. Um Konflikte im Vorfeld zu beseitigen empfehlen wir die vorherigen Ansprache und Darlegung des Vorhabens. Bevor du ein Balkonkraftwerk installierst, solltest du daher die Zustimmung deiner Eigentümergemeinschaft oder deines Vermieters einholen. Die rechtlichen Aspekte für die Montage eines Balkonkraftwerkes sind besonders wichtig zu beachten, da bauliche Veränderungen und optische Beeinträchtigungen oft strengen Regelungen unterliegen. Eine gründliche Vorbereitung und Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften kann helfen, Konflikte zu vermeiden und die Zustimmung leichter zu erhalten. Das betrifft sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer, wobei die Anforderungen unterschiedlich sind.

Erforderliche Zustimmung zum Balkonkraftwerk in der Eigentümerschaft

Wenn du Wohnungseigentümer bist und in einer Eigentümergemeinschaft wohnst, muss die Eigentümergemeinschaft in der Regel der Installation eines Balkonkraftwerks zustimmen. Laut WEG § 20 Abs. 1 bedarf es für bauliche Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes beeinflussen, der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Wird das Balkonkraftwerk an der Fassade des Hauses angebracht, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Für die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Es kann jedoch sinnvoll sein, im Vorfeld das Gespräch mit den anderen Eigentümern zu suchen und die Vorteile eines Balkonkraftwerks zu erläutern.

Erforderliche Zustimmung als Mieter für ein Balkonkraftwerk 

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir dir vor der Anschaffung deinen Vermieter um Erlaubnis zu bitten, denn der Vermieter hat das Recht, bauliche Veränderungen am Mietobjekt zu genehmigen oder abzulehnen. In der Regel müssen Vermieter bauliche Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen oder die Substanz des Gebäudes verändern, nicht ohne weiteres erlauben. Zwar dürfen sie grundsätzlich eine Steckersolaranlage nicht einfach verbieten, wenn diese fachgerecht installiert und betrieben wird. Allerdings können sie die Zustimmung verweigern, wenn der Mietvertrag spezifische Regelungen enthält, die solche Installationen ausschließen. Zudem können bauliche Veränderungen, wie das Anbohren von Wänden, optische Beeinträchtigungen oder potenzielle Schäden an der Gebäudesubstanz als Gründe angeführt werden, um die Installation zu untersagen.

Wenn du ein Balkonkraftwerk ohne Zustimmung montierst, besteht das Risiko, dass es wieder zurück gebaut werden muss. Es ist daher ratsam ein kurzes Gespräch mit dem Vermieter zu führen und darzulegen, dass das Balkonkraftwerk jederzeit leicht entfernt werden kann und insbesondere die Gebäudesubstanz nicht beschädigt wird. 

Konflikte bei der Genehmigung von Balkonkraftwerken

Bei der Zustimmung von Balkonkraftwerken bergen verschiedene Faktoren Konfliktpotenzial. Diese Aspekte erfordern eine klare Kommunikation, um Zustimmung für dein Balkonkraftwerk zu erhalten und Konflikte zu vermeiden.

Montageort und Erscheinungsbild

Manche Gebäude erlauben aufgrund der Bausubstanz keine Bohrungen, was alternative Befestigungsmethoden am Geländer erfordert. Unsere Solaranlagen für Balkone bieten diese Möglichkeit. Eigentümergemeinschaften und Vermieter befürchten ansonsten langfristige Schäden und zusätzliche Kosten für Reparaturen. Zudem muss bei starken Zweifeln aus statischer Sicht geklärt werden, ob der Montageort für ein Balkonkraftwerk geeignet ist.

Denkmalschutzbestimmungen könnten ein Hindernis darstellen, insbesondere wenn die Installation das historische Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen könnte. Balkonkraftwerke können die Optik der Fassade und somit den ästhetischen Gesamteindruck verändern, was bei Nachbarn und Mitbewohnern auf Widerstand stoßen könnte.

Elektroinstallation

Für die Elektroinstallation des Balkonkraftwerks ist es wichtig, dass die Leistungsfähigkeit der Wohnungselektrik ausreichend ist. Ein 600-Watt-Wechselrichter speist ca. 2,6 Ampere in das Stromnetz ein, was moderne Installationen normalerweise bewältigen können. In Altbauten sollte die Dimensionierung der Stromleitungen und Sicherungen überprüft werden, um Sicherheitsrisiken wie Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden. Obwohl PV-Module laut dem Deutschen Institut für Bautechnik keine baurechtlichen Bestimmungen erfüllen müssen, kann die Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes zu Konflikten führen.

Stromzähler

Die Art des Stromzählers ist für Balkonkraftwerke aktuell nicht relevant, da mit dem Solarpaket 1 sowohl Stromzähler mit Rücklaufsperre als auch rückwärtslaufende Zähler geduldet werden. Mehr dazu findest du in unserem Blogbeitrag zum Solarpaket 1.

Schritte zur Genehmigung eines Balkonkraftwerks

Um die Zustimmung für ein Balkonkraftwerk zu erhalten, ist es entscheidend, einen detaillierten Antrag bei der Eigentümerversammlung einzureichen. Eine kurze Vorbereitung, kann diesen Prozess deutlich erleichtern. Dazu gehören die Sammlung sachlicher Erläuterungen zu den Vorteilen des Balkonkraftwerks, technische Details wie die Leistung des Wechselrichters und die Modulgröße, sowie die Betonung der optischen Einheitlichkeit, falls mehrere Einheiten vom selben Anbieter installiert werden. Eine Beispielrechnung zur Amortisation überzeugt oft ebenso wie eine Skizze oder ein Plan der Installation. Der Antrag sollte folgende Elemente enthalten:

  • Beschreibung des Vorhabens
  • Technische Details des Balkonkraftwerks
  • Geplante Befestigungsmethoden
  • Elektroinstallationen
  • Erwarteter Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes

Einreichen des Antrags

Bei der Eigentümergemeinschaft sollte der Antrag auf einer Eigentümerversammlung vorgestellt und zur Abstimmung gebracht werden. Hierbei ist es wichtig, mögliche Bedenken der Eigentümer vorab zu klären und die Vorteile des Projekts hervorzuheben. Beim Vermieter sollte falls gewünscht, der  Antrag schriftlich eingereicht werden, ergänzt durch einen Hinweis auf die Rückbaubarkeit und Übernahme etwaiger Kosten für die Installation und den Rückbau.

Erfolgsfaktoren für die Einholung der Zustimmung

Erfolgsfaktoren für die Einholung der Zustimmung zum Balkonkraftwerk sind eine gründliche Vorbereitung, klare und transparente Kommunikation, die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und das frühzeitige Einbinden aller relevanten Parteien, um deren Unterstützung zu gewinnen.

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Zukünftige Entwicklungen für die Genehmigung von Balkonkraftwerken

In einem Blogpost über die Inkrafttretung des Solarpaket 1 haben wir darüber berichtet, dass auch eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geplant ist. Diese Gesetzesänderung sieht Vereinfachungen für Balkonkraftwerke vor, indem sie in die Liste der privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden sollen. Zukünftig sollen Vermieter und Eigentümergemeinschaften die Installation von Balkonkraftwerken nur noch mit nachvollziehbarer Begründung verhindern können, ähnlich wie bei barrierefreien Ausbauten oder der Installation einer Wallbox bzw. E-Lade-Station.

Nach der ersten Anhörung am 18. Januar 2024 wurde es um das Gesetzesvorhaben leider sehr ruhig. Der aktuelle Stand der Gesetzesänderung ist nicht bekannt, aber wir sind optimistisch, dass die WEG-Änderung noch dieses Jahr erfolgt. Wir halten dich auf dem Laufenden!

Fazit

Aktuell gibt es insbesondere in der Eigentümergemeinschaft noch kleinere Hürden, um ein Balkonkraftwerk in einer Eigentumswohnung zu installieren. In Eigentümergemeinschaften muss die einfache Mehrheit der Installation zustimmen. Vermieter können Mietern die Installation von Balkonkraftwerken unter bestimmten Bedingungen untersagen. Für die Zukunft sollte es mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes einfacher werden ein Balkonkraftwerk zu installieren. Allerdings ist unklar, bis wann diese Gesetzesänderung beschlossen wird.

Ergreife die Initiative

Wir empfehlen, selbst die Initiative zu ergreifen. Am besten kannst du du aktiv auf deinen Vermieter oder deine Eigentümergemeinschaft zugehen und für die Installation eines Balkonkraftwerks werben. Für Eigentümergemeinschaften bietet es sich zudem an, Balkonkraftwerke von einem Anbieter zu beziehen, um das Gesamtbild des Wohnungsgebäudes einheitlich zu gestalten. Falls eine fachgerechte Montage gefordert wird, kannst du gerne eine direkte Anfrage an uns für ein Balkonkraftwerk mit Montage richten. In unserem Shop findest du auch für die DIY Installation die passenden Kraftwerke.

Finde einen zuverlässigen Anbieter

Neben der Einholung der Zustimmung für ein Balkonkraftwerk sind zudem die Wahl des richtigen Balkonkraftwerks und eine sachgemäße Installation entscheidend, um die volle Leistung und Langlebigkeit zu gewährleisten. Es ist hilfreich, einen erfahrenen Experten zur Seite zu haben, der nicht nur bei der Auswahl des optimalen Systems unterstützt, sondern auch bei der Umsetzung aller technischen Anforderungen berät. Du möchtest mehr wissen? Das Team von Balkonstrom berät dich gerne zur Installation mehrerer Balkonkraftwerke in Mehrfamilienhäusern.

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