Rechtliches

Balkonkraftwerk als Mieter – was ist erlaubt?

Frau auf modernem Balkon mit zwei schwarzen Solarmodulen am Geländer und grünen Pflanzen.

Ein Balkonkraftwerk dürfen Mieter grundsätzlich auch an einer Mietwohnung betreiben. Soll das Solarmodul jedoch außen am Balkongeländer, an der Fassade oder an einem anderen Gebäudeteil befestigt werden, muss vor der Montage weiterhin die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Seit Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte allerdings zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Das bedeutet: Vermieter dürfen die Installation nicht mehr ohne einen nachvollziehbaren Grund oder allein wegen der veränderten Optik ablehnen.

Damit ein Balkonkraftwerk für Mieter erlaubt werden kann, sollte die geplante Montage sicher, fachgerecht und rückbaubar sein. Informiere den Vermieter deshalb möglichst frühzeitig und reiche direkt Angaben zum Solarmodul, zur Befestigung und zum vorgesehenen Montageort ein. Zusätzlich solltest du prüfen, ob Schäden durch die Anlage über deine private Haftpflicht- und Hausratversicherung abgedeckt sind. So lassen sich viele Rückfragen bereits vor der Anschaffung klären.

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Balkonkraftwerk für Mieter: Was gilt nach dem neuen Gesetz?

Seit dem 17. Oktober 2024 ist die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte ausdrücklich in § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführt. Das neue Gesetz stärkt damit die Rechte von Mietern, die ein Balkonkraftwerk an ihrer Wohnung installieren möchten. Ein Mieter kann verlangen, dass der Vermieter eine bauliche Veränderung erlaubt, die dem Betrieb eines Steckersolargerätes dient. Der Anspruch entfällt nur, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.

Durch das neue Gesetz ist ein Balkonkraftwerk für Mieter deutlich leichter umsetzbar als früher. Vermieter können die Zustimmung nicht mehr pauschal verweigern. Auch eine Ablehnung, die ausschließlich mit dem äußeren Erscheinungsbild des Hauses begründet wird, reicht nach Einschätzung der Verbraucherzentrale grundsätzlich nicht aus.

Viele Mieter verstehen das neue Gesetz allerdings so, dass sie ein Balkonkraftwerk ohne jede Abstimmung anbringen dürfen. Das ist nicht der Fall. Wer wissen möchte, ob ein Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen darf, muss zwischen dem grundsätzlichen Anspruch auf Zustimmung und der konkreten Ausführung der Montage unterscheiden.

Die Privilegierung bedeutet deshalb nicht, dass Mieter jedes Balkonkraftwerk ohne vorherige Erlaubnis am Gebäude befestigen dürfen. Der Vermieter kann weiterhin Einfluss auf die Ausführung nehmen. Berechtigte Anforderungen an Sicherheit, Befestigung, Rückbaubarkeit und den Schutz der Bausubstanz müssen beachtet werden.

Brauchen Mieter für ein Balkonkraftwerk eine Genehmigung?

Für ein Balkonkraftwerk benötigen Mieter in der Regel eine Genehmigung, wenn die Installation mit einer baulichen Veränderung verbunden ist oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes betrifft. Das gilt insbesondere bei einer Befestigung:

  • außen an der Balkonbrüstung,
  • am Balkongeländer,
  • an der Fassade,
  • auf dem Dach oder Garagendach,
  • durch Bohrungen in Wänden, Boden oder Brüstung.

Die häufig von Mietern verwendete Formulierung „Balkonkraftwerk-Genehmigung“ ist rechtlich nicht immer ganz präzise, da es normalerweise um die privatrechtliche Erlaubnis des Vermieters für den Mieter und nicht um eine behördliche Genehmigung geht. Trotzdem sollte die Zustimmung unbedingt vor der Montage eingeholt und möglichst schriftlich dokumentiert werden.

Steht das Solarmodul dagegen auf einer mobilen Aufständerung vollständig innerhalb des eigenen Balkons und wird dabei weder die Bausubstanz verändert noch die Außenansicht wesentlich beeinträchtigt, kann die Situation anders zu beurteilen sein. Eine kurze Abstimmung mit dem Vermieter ist dennoch empfehlenswert, da der konkrete Mietvertrag und die baulichen Gegebenheiten eine Rolle spielen können.

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Darf ein Mieter ein Balkonkraftwerk am Geländer anbringen?

Ein Mieter darf ein Balkonkraftwerk grundsätzlich am Geländer auf dem Balkon anbringen, wenn der Vermieter der konkreten Montage zugestimmt hat und die Anlage sicher befestigt wird. Seit der gesetzlichen Privilegierung besteht dabei ein stärkerer Anspruch auf die Erlaubnis als noch vor einigen Jahren.

Der Vermieter darf jedoch verlangen, dass die Befestigung fachgerecht erfolgt und durch Wind, Sturm oder herabfallende Teile keine Gefahr für andere Personen entsteht. Besonders bei einer außen am Geländer montierten Anlage ist eine belastbare Halterung wichtig. Das Gewicht der Module, die Windlast am Standort sowie das Material und der Zustand des Geländers müssen berücksichtigt werden.

Auch Bohrungen können problematisch sein. Sie greifen in die Bausubstanz ein und lassen sich nicht immer ohne Spuren zurückbauen. Für Mietwohnungen bieten sich daher häufig Halterungen an, die am Geländer verschraubt oder eingehängt werden, ohne Löcher in die Fassade oder die Brüstung zu bohren.

Ob ein Mieter das Balkonkraftwerk genau wie geplant anbringen darf, hängt deshalb nicht allein vom grundsätzlichen Anspruch ab. Der Vermieter darf bei der Ausführung mitreden und beispielsweise eine andere sichere, optisch weniger auffällige oder besser rückbaubare Befestigung verlangen, sofern die Vorgaben nicht darauf hinauslaufen, die Installation faktisch unmöglich zu machen.

Wann darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern?

Ein Balkonkraftwerk ist als Mieter nicht unter allen Umständen automatisch erlaubt. Nach § 554 BGB besteht der Anspruch nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter unzumutbar wäre. Wann diese Grenze erreicht ist, muss anhand des Einzelfalls beurteilt werden.

Nachvollziehbare Einwände können beispielsweise bestehen, wenn:

  • die vorgesehene Halterung nicht ausreichend gesichert ist,
  • das Balkongeländer die zusätzliche Belastung nicht tragen kann,
  • durch die Montage erhebliche Schäden an der Bausubstanz drohen,
  • Brand-, Elektro- oder Absturzrisiken nicht ausreichend ausgeschlossen sind,
  • Vorgaben des Denkmal- oder Ensembleschutzes entgegenstehen,
  • ein sicherer Rückbau nicht gewährleistet ist.

Eine pauschale Ablehnung ohne Begründung ist dagegen nicht mit der Privilegierung vereinbar. Auch rein optische Argumente reichen nach der Verbraucherzentrale normalerweise nicht mehr aus. Vermieter dürfen jedoch weiterhin angemessene Vorgaben zur Gestaltung und Montage machen.

Lehnt der Vermieter das Balkonkraftwerk ab, solltest du zunächst um eine konkrete schriftliche Begründung bitten. Möglicherweise lässt sich das Problem durch eine andere Halterung, einen alternativen Standort oder zusätzliche technische Unterlagen lösen.

So beantragen Mieter die Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk

Die Zustimmung sollte schriftlich beantragt werden, bevor du die Anlage kaufst oder montierst. Dadurch kannst du später nachweisen, welche Ausführung genehmigt wurde.

Deine Anfrage sollte möglichst folgende Angaben enthalten:

  • Anzahl, Maße und Gewicht der Solarmodule,
  • Leistung der Module und des Wechselrichters,
  • genauer Montageort,
  • Art der Halterung,
  • Informationen zur Absturz- und Windsicherung,
  • Hinweis auf die rückbaubare Installation,
  • Produktdatenblatt oder Montageanleitung,
  • eine Skizze oder ein Foto der geplanten Position.

Formuliere außerdem, dass du die Anlage beim Auszug zurückbaust und mögliche Schäden fachgerecht beseitigst. Bei einer sichtbaren Außenmontage kann es hilfreich sein, ein Bild der vorgesehenen Module und ihrer Rahmenfarbe mitzusenden.

Mit vollständigen Angaben kann der Vermieter die Installation sachlich prüfen. Gleichzeitig reduzierst du das Risiko, dass die Erlaubnis wegen fehlender Informationen verzögert wird.

Welche Versicherung braucht ein Mieter für das Balkonkraftwerk?

Eine spezielle Balkonkraftwerk-Versicherung ist für Mieter nicht immer erforderlich. Trotzdem solltest du überprüfen, ob sowohl Schäden an der Anlage als auch Schäden, die durch sie entstehen, abgesichert sind.

Die private Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, wenn sich beispielsweise ein Solarmodul oder ein Teil der Halterung löst und eine Person, ein Fahrzeug oder fremdes Eigentum beschädigt. Ob solche Schäden bereits eingeschlossen sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Informiere deinen Versicherer deshalb über das Balkonkraftwerk und lasse dir den Schutz möglichst schriftlich bestätigen.

Die Hausratversicherung kann Schäden am eigenen Balkonkraftwerk übernehmen, etwa durch Sturm, Hagel, Überspannung, Blitzschlag oder Diebstahl. Mobile, selbst angeschaffte Anlagen werden häufig dem Hausrat zugeordnet. Die Verbraucherzentrale empfiehlt dennoch, Hausrat- und Haftpflichtversicherer über das Balkonkraftwerk zu informieren und die Einbeziehung in den Versicherungsschutz zu prüfen.

Verlangt der Vermieter einen Versicherungsnachweis, sollte die Forderung verhältnismäßig sein. Ein bestätigter Haftpflichtschutz kann die Zustimmung erleichtern, besonders bei außen montierten Modulen.

Was müssen Mieter bei Montage und Betrieb beachten?

Für ein Balkonkraftwerk sollten Mieter eine Halterung wählen, die zum jeweiligen Geländer, zur Fassade oder zum Aufstellort passt. Provisorische Befestigungen mit einfachen Kabelbindern, ungeeigneten Haken oder nicht dafür vorgesehenen Bauteilen sind keine sichere Lösung.

Außerdem sollte eine geeignete Steckdose ohne zwischengeschaltete Mehrfachsteckdose erreichbar sein. Die Verbraucherzentrale nennt einen weitgehend unverschatteten Standort, eine sichere Modulbefestigung und eine direkt erreichbare Steckdose als wesentliche Voraussetzungen.

Nach der Inbetriebnahme muss das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine zusätzliche separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist für ein entsprechend definiertes Steckersolargerät nicht mehr notwendig, da die Daten aus dem Register übermittelt werden.

Ziehst du aus der Wohnung aus, musst du die Anlage normalerweise entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde. Bewahre die schriftliche Zustimmung und alle technischen Unterlagen deshalb dauerhaft auf.

Welches Balkonkraftwerk eignet sich für eine Mietwohnung?

Für Mieter eignen sich vor allem flexible und rückbaubare Systeme. An einem stabilen Gitter- oder Metallbalkon können Solarmodule häufig mit einer passenden Balkonhalterung montiert werden. Für einen Balkon mit geschlossener Brüstung kommen möglicherweise leichtere oder anders befestigte Module infrage.

Steht eine ausreichend große, sonnige Fläche innerhalb des Balkons oder auf der Terrasse zur Verfügung, kann eine aufgeständerte Lösung die Abstimmung vereinfachen. Sie benötigt häufig keine Bohrungen und lässt sich bei einem Umzug leichter mitnehmen. Trotzdem muss die Anlage gegen Verschieben und Umkippen gesichert sein.

Über unseren Produktfinder kannst du prüfen, welches Balkonkraftwerk zu deinem Montageort und Stromverbrauch passt. In der Kategorie Balkonkraftwerke für den Balkon findest du außerdem Komplettsets mit geeigneten Modulen, Wechselrichter und Befestigung. Bestehen Unsicherheiten bezüglich des Geländers oder der Montage, solltest du vor dem Kauf eine persönliche Beratung nutzen.

Fazit: Ist ein Balkonkraftwerk als Mieter erlaubt?

Ein Balkonkraftwerk ist für Mieter grundsätzlich erlaubt und seit Oktober 2024 gesetzlich privilegiert. Durch das neue Gesetz ist ein Balkonkraftwerk für Mieter deutlich leichter umsetzbar als früher. Soll die Anlage jedoch am Geländer, an der Brüstung oder an der Fassade montiert werden, muss die Zustimmung des Vermieters weiterhin vorab eingeholt werden.

Wer klären möchte, ob ein Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen darf, sollte deshalb immer zwischen dem grundsätzlichen Anspruch auf Zustimmung und der konkreten Ausführung unterscheiden. Eine behördliche Genehmigung ist in der Regel nicht nötig, bei einem Balkonkraftwerk benötigen Mieter für bauliche Veränderungen aber meist die Erlaubnis des Vermieters.

Gute Chancen auf eine schnelle Zustimmung bestehen, wenn die geplante Installation sicher, fachgerecht und vollständig rückbaubar ist. Reiche deshalb direkt technische Angaben und Informationen zur Halterung ein. Zusätzlich sollten Mieter prüfen, ob ihr Balkonkraftwerk über die Hausratversicherung abgesichert ist und mögliche Schäden an Dritten von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden.

So kannst du als Mieter eigenen Solarstrom erzeugen, ohne unnötige Konflikte, Haftungsrisiken oder Verzögerungen bei der Genehmigung des Balkonkraftwerks zu riskieren.

FAQ

Rebecca Elers

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