Seit 2023 ist die steuerliche Behandlung von Balkonkraftwerken deutlich einfacher und attraktiver geworden. Eine PV Anlage steuerlich absetzen ist nun unkomplizierter denn je: Die Anschaffungskosten selbst sind im privaten Bereich nicht direkt absetzbar, dafür gilt seit Anfang 2023 0 % Mehrwertsteuer auf Solarmodule und komplette Balkonkraftwerke, wodurch du bereits beim Kauf bis zu 19 Prozent sparst. Wenn du eine PV Anlage steuerlich absetzen möchtest, profitierst du vor allem von der Mehrwertsteuerbefreiung. Solarmodule gelten damit steuerlich als begünstigt, ohne dass sie zusätzlich in der Steuererklärung angesetzt werden müssen.
Wichtig für die Steuererklärung ist vor allem die Installation: Lässt du dein Balkonkraftwerk montieren oder eine Steckdose installieren, kannst du die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung in deiner Steuererklärung angeben. Die Frage, kann man ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen, ist damit deutlich einfacher zu beantworten. Eine Versteuerung der Einspeisung ist nicht nötig, da Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei sind. Als energetische Sanierungsmaßnahme im Sinne von § 35c EStG gilt ein Balkonkraftwerk zwar nicht, dennoch lassen sich über Mehrwertsteuerbefreiung und Handwerkerabsetzung spürbare Steuervorteile erzielen. In diesem Artikel erfährst du konkret, wie du deine PV-Anlage steuerlich absetzen privat und wo eintragen kannst.
Was ist ein Balkonkraftwerk – und warum ist das steuerlich relevant?
Ein Balkonkraftwerk – auch als Mini-PV-Anlage bekannt – ist eine kompakte Solaranlage, die in der Regel auf dem Balkon, der Terrasse oder an der Hauswand installiert wird. Dieses kleine Kraftwerk ist darauf ausgelegt, Strom für den Eigenbedarf zu erzeugen. Der erzeugte Strom wird über einen Wechselrichter direkt ins Hausnetz eingespeist und senkt so die Energiekosten. Wenn du eine Solaranlage privat steuerlich absetzen willst, kannst du die Kosten für dein Balkonkraftwerk problemlos in der Steuererklärung geltend machen.
Doch nicht nur finanziell lohnt sich ein Balkonkraftwerk. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es auch steuerliche Erleichterungen, die Betreiber von Mini-Solaranlagen zur Senkung der Energiekosten nutzen können.
Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen: Steuerliche Vorteile auf einen Blick
Bevor wir in die Details gehen, hier eine Übersicht der steuerlichen Aspekte, die für dein Balkonkraftwerk wichtig sind:
0% Mehrwertsteuer auf den Kauf von Balkon-Solaranlagen seit 2023
Einkommensteuerbefreiung für die Einspeisung kleiner Mengen Strom
Absetzbarkeit von Montage- und Installationskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen
Keine doppelte Besteuerung bei privater Nutzung
Gewerbeanmeldung entfällt meist bei Mini-Anlagen
Steuervorteile bei gewerblicher Nutzung
Damit wird klar: Ein Balkonkraftwerk steuerlich absetzbar zu machen, kann wirklich einfach sein.
0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke – was bedeutet das?
Seit Anfang 2023 fällt beim Kauf einer Stecker-Solaranlage keine Mehrwertsteuer mehr an, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Anlage hat eine Leistung von maximal 30 kWp.
Sie wird auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert.
Sie wird privat oder für das Gemeinwohl genutzt.
Das bedeutet für dich als Käufer: Du zahlst beim Kauf eines Balkonkraftwerks nur den Nettopreis und sparst bis zu 19 Prozent der bisherigen Mehrwertsteuer. Dies gilt nicht nur für das Balkonkraftwerk selbst, sondern auch für Zubehör wie Speicher, Kabel, Wechselrichter und Montagematerial – solange alles zusammen angeschafft wird. Ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen bringt dir damit einen direkten Preisvorteil.
Ein Beispiel: Ein Balkonkraftwerk, das vorher 999 € inklusive Mehrwertsteuer gekostet hat, kann jetzt oft für rund 840 € gekauft werden – ein direkter Preisvorteil von 19 Prozent.
Eine der häufigsten Fragen: Eine der häufigsten Fragen lautet: Kann man ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen, wenn Einnahmen aus Einspeisung anfallen?
Die Antwort: In den meisten Fällen nicht. Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen bis 30 kWp sind gemäß § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit – und das gilt auch für Balkonkraftwerke. Egal, ob du einen Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeist und dafür eine Einspeisevergütung erhältst, du musst keine Einkommensteuer darauf zahlen.
Diese Steuerbefreiung gilt für natürliche Personen, die das Balkonkraftwerk privat nutzen. Damit kannst du deine PV-Anlage steuerlich privat besonders unkompliziert absetzen. Bei gewerblichem Betrieb sind die Einnahmen hingegen steuerpflichtig.
Installation als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Während du die Anschaffungskosten eines Balkonkraftwerks nicht als Betriebsausgaben geltend machen kannst, sieht es bei den Montagekosten anders aus.
Wenn du dein Balkonkraftwerk durch einen Handwerker installieren lässt, kannst du die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzen. Die Details:
Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten sind absetzbar
Maximal 1.200 Euro jährlich kannst du geltend machen
Materialkosten sind nicht absetzbar
Es gilt sowohl für Eigentümer als auch Mieter
Ein Beispiel: Beträgt der Arbeitslohn für die Installation 600 €, kannst du 20 Prozent der Arbeitskosten = 120 € in deiner Steuererklärung angeben und von deiner Steuerschuld abziehen.
Achte darauf, dass du eine ordnungsgemäße Rechnung und den Zahlungsnachweis aufbewahrst, um die Handwerkerkosten steuerlich geltend zu machen. Erfahre mehr über die Kosten und andere wichtige Aspekte bei der Installation deines Balkonkraftwerks in diesem Artikel.
Zusammengefasst gilt: Die Arbeitskosten für dein Balkonkraftwerk kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen. Auch hier lässt sich die PV-Anlage steuerlich absetzen wo eintragen einfach nachvollziehen.
Können auch Mieter ein Balkonkraftwerk steuerlich absetzen?
Ja, auch als Mieter kannst du von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Zwar kannst du die Anschaffungskosten nicht absetzen, aber die Installationskosten zählen auch in einer Mietwohnung als haushaltsnahe Dienstleistung – zum Beispiel, wenn der Elektriker die Einspeisesteckdose installiert oder eine feste Montage an der Balkonbrüstung vornimmt.
Achte darauf, dass du die Genehmigung deines Vermieters einholst, falls bauliche Veränderungen notwendig sind. Mit einer steckbaren Plug-in-Lösung ist häufig keine Genehmigung erforderlich, da keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen. In diesem Artikel erfährst du außerdem, worauf du als Mieter sonst noch achten solltest.
Ist ein Balkonkraftwerk eine gewerbliche Tätigkeit?
Ein Balkonkraftwerk ist nicht automatisch eine gewerbliche Tätigkeit. Solange das System privat genutzt wird, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen. Auch Einnahmen aus der Einspeisung kleiner Strommengen gelten in der Regel nicht als gewerblich. Für Privatpersonen ist es daher unkompliziert, ein Balkonkraftwerk steuerlich absetzbar zu nutzen, ohne dass zusätzliche Formalitäten nötig sind.
Wichtig: Eine Gewerbeanmeldung ist nur notwendig, wenn du das Balkonkraftwerk gewerblich betreibst oder Einnahmen aus dem Betrieb der Mini-PV-Anlage steuerlich als Unternehmer versteuern musst.
Steuervorteile bei gewerblicher Nutzung
Wenn du dein Balkonkraftwerk ins öffentliche Netz einspeist, kannst du die Investitionskosten als Betriebsausgaben geltend machen. So ist auch bei gewerblicher Nutzung nachvollziehbar, wie du eine PV-Anlage steuerlich absetzen kannst. Damit lassen sich die steuerlichen Vorteile optimal nutzen und deine Einnahmen aus der gewerblichen Einspeisung effizient verrechnen. Selbst für Vermieter, die Mini-PV-Anlagen in Mietobjekten installieren, ist diese Vorgehensweise relevant, um die steuerliche Absetzbarkeit korrekt zu gestalten.
Was ist mit der Abschreibung?
Früher konnten größere Photovoltaikanlagen über die sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung) über eine Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben werden. Für Balkonkraftwerke ist dies jedoch nicht mehr relevant, da:
keine Betriebseinnahmen versteuert werden müssen
die Anschaffungskosten nicht als Betriebsausgabe gelten
eine steuerliche Geltendmachung durch die Steuerbefreiung entfällt
Kurz gesagt: Du darfst dein kleines Kraftwerk nicht abschreiben, profitierst aber dennoch von den Steuervorteilen und kannst so deine Energiekosten senken.
Fazit: Balkonkraftwerke sind steuerlich attraktiver als je zuvor
Seit 2023 sind Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit, was die Anschaffungskosten deutlich senkt. Laut § 3 Nr. 72 EStG musst du als Privatperson keine Einkommensteuer auf die Einspeisung von Solarstrom zahlen. Ein Balkonkraftwerk steuerlich absetzbar zu machen ist damit einfacher denn je. Gleichzeitig kannst du eine PV-Anlage steuerlich privat absetzen, indem du beispielsweise Installationskosten korrekt in deiner Steuererklärung geltend machst.
Mit diesen Steuervorteilen kannst du nicht nur deine Energiekosten senken, sondern auch steuerlich profitieren. Wenn du in ein Balkonkraftwerk investierst, lohnt es sich, die Steuervorteile zu nutzen und von den aktuellen Regelungen zu profitieren.
Kann ich ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst dein Balkonkraftwerk steuerlich absetzen – zumindest teilweise. Seit Anfang 2023 sind Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit, was die Anschaffungskosten deutlich senkt. Zusätzlich kannst du die Installationskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in deiner Steuererklärung geltend machen
Sind Solarmodule steuerlich absetzbar?
Solarmodule selbst sind beim Kauf seit 2023 in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Damit sparst du bis zu 19 Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf einer Mini-PV-Anlage. Eine zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit der Solarmodule ist im privaten Bereich nicht vorgesehen – bei gewerblicher Nutzung können sie jedoch als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Wie gebe ich ein Balkonkraftwerk in der Steuererklärung an?
Wenn du dein Balkonkraftwerk steuerlich absetzen willst, gibst du die Installationskosten unter dem Punkt „haushaltsnahe Dienstleistungen“ in deiner Steuererklärung an. Eine separate Anlage für Einkünfte aus der Einspeisung von Strom ist bei kleinen Anlagen bis 30 kWp nicht mehr notwendig, da sie laut § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind. Achte darauf, dass du die Rechnung und den Zahlungsnachweis sorgfältig aufbewahren musst – bar gezahlte Handwerkerkosten erkennt das Finanzamt nicht an.
Kann ich ein Balkonkraftwerk als energetische Maßnahme absetzen?
Ein Balkonkraftwerk zählt in der Regel nicht zu den klassischen „energetischen Sanierungsmaßnahmen“, die über § 35c EStG steuerlich gefördert werden. Allerdings kannst du durch die Anrechnung der Handwerkskosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen dennoch eine Steuerersparnis erzielen. Bei gewerblicher Nutzung oder in einer vermieteten Immobilie installiert, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen sogar Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Rebecca Elers
Rebecca Elers ist Content-Autorin mit Fokus auf Balkonkraftwerke, Photovoltaik und erneuerbare Energien für Privathaushalte. In ihren Artikeln recherchiert sie aktuelle Markttrends, vergleicht Produkte und erstellt verständliche Ratgeber rund um Mini-PV-Anlagen und Energiespeicher. Ihr Ziel ist es, komplexe Energiethemen einfach zu erklären und Verbraucher:innen bei der Auswahl effizienter Balkonkraftwerke zu unterstützen.