Rechtliches

Balkonkraftwerk Versicherung: Hausrat, Haftpflicht und Schäden richtig einordnen

Sonniger Balkon mit außen am Geländer montierten Solarpanels, Holztisch mit Unterlagen und Schlüsseln – Symbolbild für ein versichertes Balkonkraftwerk in der Mietwohnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Balkonkraftwerk ist häufig über die Hausratversicherung mitversichert, je nach Vertrag und Versicherer.
  • Die private Haftpflichtversicherung kann relevant sein, wenn dein Balkonkraftwerk Dritte oder fremdes Eigentum beschädigt.
  • Ob du dein Balkonkraftwerk der Versicherung melden musst, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
  • Bei einem Balkonkraftwerk mit Speicher solltest du prüfen, ob auch der Akku ausdrücklich mitversichert ist.
  • Im Schadensfall ist entscheidend, was beschädigt wurde und wodurch der Schaden entstanden ist.

Eine Balkonkraftwerk Versicherung ist meist keine eigenständige Spezialversicherung. Schäden am eigenen Balkonkraftwerk können je nach Vertrag über die Hausratversicherung abgesichert sein, während die private Haftpflichtversicherung relevant wird, wenn die Anlage anderen Personen oder fremdem Eigentum einen Schaden zufügt. Ob dein konkreter Vertrag ein Balkonkraftwerk einschließt, solltest du trotzdem in den Versicherungsbedingungen prüfen.

Seit 2023 führen die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Balkonkraftwerke ausdrücklich als Bestandteil des Hausrats auf. Diese Musterbedingungen sind allerdings unverbindlich: Versicherer können davon abweichen und insbesondere bei älteren Verträgen gelten möglicherweise andere Regelungen oder Entschädigungsgrenzen. Der GDV empfiehlt deshalb, ein vorhandenes Balkonkraftwerk mit dem Versicherer abzuklären. 

Welche Versicherung für ein Balkonkraftwerk relevant ist, hängt außerdem davon ab, was beschädigt wird: das eigene Modul, der eigene Hausrat, das Gebäude oder Eigentum einer anderen Person. Auch bei Mietwohnungen und bei einem Balkonkraftwerk mit Speicher lohnt sich deshalb ein genauer Blick in die bestehende Police.

Muss ich mein Balkonkraftwerk der Versicherung melden?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, jedes Balkonkraftwerk separat bei einer Versicherung anzumelden, gibt es nicht. Ob du deine Balkonkraftwerk Versicherung melden beziehungsweise den Versicherer über die Anlage informieren musst, richtet sich nach deinem konkreten Versicherungsvertrag und dessen Bedingungen.

Gerade bei älteren Hausratverträgen ist eine kurze Rückfrage sinnvoll. Die aktuellen GDV-Musterbedingungen sehen Balkonkraftwerke zwar ausdrücklich als Hausrat vor, gelten aber nicht automatisch für jeden bestehenden Vertrag. Außerdem kann eine individuelle Police besondere Entschädigungsgrenzen oder Meldepflichten enthalten. 

Wer sich fragt, welche Versicherung bei einem Balkonkraftwerk zuständig ist, sollte zunächst zwischen eigenem Sachschaden und Haftpflichtschaden unterscheiden:

Schaden Typischer Versicherungsbereich
Eigenes Balkonkraftwerk wird durch Sturm oder Hagel beschädigt Hausratversicherung, sofern im Vertrag eingeschlossen
Balkonkraftwerk wird durch Feuer beschädigt Hausratversicherung, abhängig von den versicherten Gefahren
Modul fällt herunter und beschädigt fremdes Eigentum Private Haftpflichtversicherung kann relevant sein
Durch die Anlage entsteht ein Schaden am Gebäude Je nach Ursache Gebäude- und/oder Haftpflichtversicherung
Batteriespeicher wird beschädigt Vertrag prüfen: Speicher ist nicht in jeder Balkonkraftwerk-Regelung automatisch mit umfasst

Die Tabelle zeigt, warum es nicht die eine Versicherung für Balkonkraftwerke gibt, die jeden denkbaren Schaden abdeckt. Die Hausratversicherung schützt in erster Linie eigene versicherte Sachen; die Haftpflichtversicherung betrifft dagegen Ansprüche Dritter. Welche Leistungen tatsächlich bestehen, ergibt sich immer aus dem jeweiligen Vertrag.

Besonders wichtig ist dieser Unterschied bei älteren Policen. Wer bereits eine Hausratversicherung besitzt, sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass die aktuellen Musterbedingungen darin übernommen wurden.

Balkonkraftwerk Versicherung: Kosten und Speicher mit absichern

Die Balkonkraftwerk-Versicherungs-Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Ist das Balkonkraftwerk bereits Bestandteil einer bestehenden Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, kann eine zusätzliche separate Police entbehrlich sein. Ob sich durch die Anlage der Versicherungsbeitrag verändert oder eine besondere Entschädigungsgrenze gilt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Der GDV geht in seinen aktuellen Musterbedingungen davon aus, dass Balkonkraftwerke zur Hausratversicherung gehören können. Gleichzeitig sehen die Musterbedingungen ausdrücklich die Möglichkeit einer gesonderten Entschädigungsgrenze für Balkonkraftwerke vor. Es lohnt sich deshalb, nicht nur zu prüfen, ob die Anlage versichert ist, sondern auch bis zu welcher Höhe. 

Etwas genauer solltest du bei einem Balkonkraftwerk mit Speicher in deine Versicherungsunterlagen hinschauen. Ein Batteriespeicher erhöht den Wert des Gesamtsystems deutlich und ist nicht in jeder Vertragsformulierung automatisch zusammen mit den Solarmodulen erfasst. Die GDV-Hausrat-Musterbedingungen nennen Balkonkraftwerke ausdrücklich, enthalten in dieser Definition aber keine separate Aussage dazu, dass jeder angeschlossene Batteriespeicher automatisch eingeschlossen ist. Deshalb sollte bei einer Versicherung für ein Balkonkraftwerk mit Speicher geprüft werden, ob Akku beziehungsweise Speicher tatsächlich zum versicherten Umfang gehören. 

Eine eigenständige Photovoltaikversicherung, wie sie bei größeren Dachanlagen vorkommen kann, ist für ein typisches Balkonkraftwerk dagegen nicht grundsätzlich erforderlich. Der GDV verweist für steckerfertige Mini-PV-Anlagen insbesondere auf Hausrat- und Haftpflichtschutz. 

Balkonkraftwerk-Versicherung bei Mietern, Brand und anderen Schadensfällen

Für Mieter ist zunächst entscheidend, wem das Balkonkraftwerk gehört. Wird die Anlage selbst gekauft, kann sie als eigener Hausrat behandelt werden, sofern die jeweilige Hausratversicherung das Balkonkraftwerk einschließt. Eine Versicherung für Balkonkraftwerk-Mieter ist deshalb in vielen Fällen keine eigene Versicherungsart.

Anders sieht es aus, wenn die Anlage fremdes Eigentum beschädigt. Löst sich beispielsweise bei Sturm ein Modul und beschädigt ein Auto, den Nachbarbalkon oder eine andere Sache, kann die private Haftpflichtversicherung relevant werden. Der GDV nennt genau solche Schäden durch ein herabfallendes Modul als typischen Haftpflichtfall. 

Auch beim Thema Balkonkraftwerk-Versicherung bei Brand muss zwischen verschiedenen Schäden unterschieden werden. Die Hausratversicherung deckt nach den GDV-Musterbedingungen unter anderem Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Sturm und Hagel an versicherten Sachen ab. Ob und in welchem Umfang das Balkonkraftwerk selbst darunter fällt, bestimmt wiederum die konkrete Police.

Verursacht das Balkonkraftwerk dagegen einen Brand, bei dem beispielsweise Gebäudeteile beschädigt werden, können mehrere Versicherungsbereiche berührt sein. Bei einem gemieteten Gebäude kann etwa die Gebäudeversicherung des Eigentümers für versicherte Gebäudeschäden zuständig sein; wenn anschließend Haftungsansprüche gegen den Betreiber entstehen, kann zusätzlich dessen private Haftpflichtversicherung relevant werden. Welche Versicherung letztlich leistet, hängt vom konkreten Schadenhergang und den Vertragsbedingungen ab.

Für Balkonkraftwerk-Mieter und ihre Versicherung ist deshalb besonders wichtig, die Anlage fachgerecht und sicher zu befestigen. Versicherungsschutz ersetzt nicht die Pflicht, Schäden möglichst zu vermeiden. Auch im Schadensfall sollten Schäden dokumentiert und dem zuständigen Versicherer möglichst zeitnah gemeldet werden. Finanztip weist bei Hausratschäden ebenfalls auf die vertragliche Pflicht hin, Schäden zu begrenzen und zeitnah zu melden. 

Hausrat oder Haftpflicht: Welche Balkonkraftwerk Versicherung ist wofür zuständig?

Die einfachste Faustregel lautet: Die Hausratversicherung betrifft vor allem Schäden am eigenen Balkonkraftwerk, die Haftpflichtversicherung Schäden, die dein Balkonkraftwerk bei anderen verursacht.

Das bedeutet aber nicht, dass jede Police automatisch denselben Umfang bietet. Gerade bei älteren Hausratverträgen, Batteriespeichern, besonderen Installationsarten oder höheren Anlagenwerten können individuelle Regelungen bestehen.

Auch Eigentümer sollten unterscheiden: Ein bewegliches beziehungsweise dem Hausrat zugeordnetes Balkonkraftwerk kann anders behandelt werden als eine fest mit einem Gebäude verbundene PV-Anlage. Bei fest installierten Anlagen kann je nach Vertragsgestaltung auch die Wohngebäudeversicherung relevant sein. 

Fazit: Versicherungsschutz für das Balkonkraftwerk im bestehenden Vertrag prüfen

Für ein Balkonkraftwerk ist in vielen Fällen keine eigene Spezialversicherung notwendig. Eine Hausratversicherung kann Schäden am eigenen Balkonkraftwerk absichern, während die private Haftpflichtversicherung bei Schäden an Dritten eine Rolle spielt.

Trotzdem solltest du nicht automatisch davon ausgehen, dass jede bestehende Hausratversicherung ein Balkonkraftwerk oder einen angeschlossenen Speicher vollständig einschließt. Die GDV-Musterbedingungen wurden zwar um Balkonkraftwerke erweitert, sind für einzelne Versicherer jedoch nicht verbindlich und gelten nicht automatisch für jeden Altvertrag.

Am sinnvollsten ist deshalb ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen: Ist das Balkonkraftwerk ausdrücklich eingeschlossen? Welche Schadenarten sind versichert? Gibt es eine Entschädigungsgrenze? Und gehört bei einem Balkonkraftwerk mit Speicher auch der Akku zum versicherten Umfang? So lässt sich klären, ob der vorhandene Schutz zur eigenen Anlage passt, ohne unnötig eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.

FAQ

Rebecca Elers

Weiterlesen

Digitalen Stromzähler mit IR-Lesekopf auslesen und Verbrauchsdaten per App auf dem Smartphone anzeigen.
Vier aufgeständerte Solarmodule auf einem Flachdach mit Blick auf einen See und bewaldete Hügel im Hintergrund.

Erfahre als Erster von neuen Angeboten & Informationen mit dem Balkonstrom® Newsletter!

Bleibe immer auf dem Laufenden über exklusive Angebote, innovative Produkte und spannende Neuigkeiten rund um die Welt der Balkonkraftwerke.

Erfahre als Erster von neuen Angeboten & Informationen mit dem Balkonstrom® Newsletter!

Bleibe immer auf dem Laufenden über exklusive Angebote, innovative Produkte und spannende Neuigkeiten rund um die Welt der Balkonkraftwerke.

Unsere Balkonkraftwerk-Sets

Alle Pakete enthalten aufeinander abgestimmte Komponenten, die einfach zusammengesetzt und montiert werden können (Plug & Play).