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Balkonkraftwerk 2024 – Das ändert sich mit dem Solarpaket 1

Balkonkraftwerk 2024 Das ändert sich mit dem Solarpaket 1

Erneuerbare Energien sind nicht mehr wegzudenken, wenn es um die Energieerzeugung der Zukunft geht. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und möchte den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland fördern. Dazu zählt, den Ausbau von Windkraftanlagen und Solaranlagen zu beschleunigen. Hierfür hat die Regierung bereits im August 2023 das sogenannte „Solarpaket 1“ auf den Weg gebracht, das vor allem Hürden beim Ausbau von Solaranlagen verringern soll [1]. Dieses Gesetzespaket sieht auch einige Erleichterungen für Balkonkraftwerke vor und hätte ursprünglich schon zum 01.01.2024 in Kraft treten sollen. Da sich der Beschluss zu dem Paket im Bundestag aber verzögert hat, sind die neuen Regelungen im Moment noch nicht gültig. Darüber, welche neuen Regeln in dem Gesetzespaket für Balkonkraftwerke 2024 vorgesehen sind und wie der aktuelle Stand bei den Gesetzen ist, kannst du dir in diesem Artikel einen Überblick verschaffen. 

 

Das beinhaltet das „Solarpaket 1“

Ziel des „Solarpaket I“ ist es, das EEG-Gesetz (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien) so abzuändern, dass der Ausbau von Solarenergie und vor allem von Balkonkraftwerken 2024 durch Bürokratieabbau erleichtert wird [2]. Im Wesentlichen sind die folgenden Änderungen hinsichtlich Balkonkraftwerken im Gesetzesentwurf festgehalten, auf die wir im Laufe des Beitrags genauer eingehen werden.

  1. Anhebung der Bagatellgrenze von 600 W auf 800 W
  2. Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber
  3. Vorübergehende Duldung rückwärts laufender Stromzähler
  4. Regelung zur Zusammenfassung mehrerer Solaranlagen
  5. Bezug zur Norm DIN VDE-AR-N 4105 (Schuko-/ Wielandstecker)

Das „Solarpaket 1“ wird zudem um einen weiteren Vorschlag ergänzt, der vom Justizministerium bearbeitet wird. Dabei geht es um das „Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen” [3]. Hierdurch soll es Mietern erleichtert werden, sich ein Balkonkraftwerk anzuschaffen.

1. Anhebung der Bagatellgrenze von 600 W auf 800 W

Steckersolargeräte dürfen derzeit nur dann betrieben werden, wenn die Ausgangsleistung des Wechselrichters 600 W nicht überschreitet. Diese Einschränkung steht immer wieder in der Kritik, da die EU-Gesetzgebung eine Grenze von 800 W vorsieht und sich andere Länder, wie z.B. Österreich, in ihren Regelungen an der von der EU vorgegebenen Grenze orientieren.

Mit dem „Solarpaket 1“ soll die Bagatellgrenze in Deutschland jetzt auch auf 800 W Wechselrichterleistung angehoben werden. Im gleichen Zug wird die maximal installierte Modulleistung für Balkonkraftwerke auf 2 kWp festgelegt. Das bedeutet, dass du für dein Balkonkraftwerk eine Modulleistung von bis zu zwei Kilowattpeak installieren darfst, solange dein Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist. Das ist vor allem sinnvoll um bei schlechten Lichtverhältnissen maximale Erträge zu erzielen.

2. Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber

Bisher musst du dein installiertes Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister eintragen und zusätzlich bei deinem Netzbetreiber anmelden. Das wird gefordert, damit der Netzbetreiber über den Anschluss informiert ist und gegebenenfalls den Stromzähler austauschen kann.

In Zukunft soll ein Balkonkraftwerk nur noch über eine vereinfachte Anmeldemaske im Marktstammdatenregister eingetragen werden müssen. Die Meldung an den Netzbetreiber erfolgt automatisch. Dieser hat im Anschluss vier Monate Zeit, um zu prüfen, ob ein neuer Stromzähler (Zweirichtungszähler) eingebaut werden muss oder nicht.

Durch den Wegfall der zusätzlichen Meldung rechnet das Bundeswirtschaftsministerium insgesamt mit einer Zeitersparnis von ca. 400 Stunden pro Jahr, um die die Verwaltung der Netzbetreiber entlastet wird. 

3. Vorübergehende Duldung rückwärts laufender Stromzähler

Vor allem in älteren Gebäuden sind häufig noch sogenannte Ferraris-Stromzähler verbaut, deren Zählscheibe bei Stromeinspeisung rückwärts laufen kann. Deshalb ist es momentan noch verboten, eine Solaranlage in Kombination mit einem Ferraris-Zähler zu betreiben. Um ein Balkonkraftwerk rechtmäßig betreiben zu dürfen, müsstest du also zunächst einen Zweirichtungszähler installieren lassen.

Das soll sich jedoch mit dem neuen Gesetz ändern. Das „Solarpaket 1“ sieht eine vorübergehende Duldung rückwärts laufender Zähler vor. Bedingung hierfür ist, dass das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister eingetragen ist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Netzbetreiber prüfen, ob bei dir ein neuer Zähler verbaut werden muss. Du musst dir also keine Sorgen mehr machen, mit der Installation eines Balkonkraftwerks gegen das Messstellengesetz zu verstoßen.

4. Zusammenfassung von Solaranlagen

Bisher werden mehrere Solaranlagen, die z.B. auf verschiedenen Dächern installiert sind, aber mit einem Einspeisepunkt verbunden sind, als eine Anlage zusammengefasst. Diese Zusammenfassung wird mit Ausnahmen ergänzt und nennt auch explizit Steckersolargeräte bzw. Balkonkraftwerke als Ausnahme. Das bedeutet, dass dein Balkonkraftwerk 2024 als eigenständige Anlage gewertet wird und, wenn die zulässigen Grenzen (800 W Wechselrichter, max. 2 kWp Modulleistung) eingehalten werden, nicht zu einer bestehenden Auf-Dach-Anlage dazugerechnet wird. Daraus folgt, dass dein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer PV-Anlage betrieben werden darf und nicht als Anlagenerweiterung eingestuft wird.

5. Bezug zur Norm DIN VDE-AR-N 4105

Bei der Definition des Begriffs „Steckersolargerät“ wird im Gesetz Bezug auf die Norm DIN VDE-AR-N 4105 genommen [4]. Diese Norm wurde vom „Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik“ (VDE) erarbeitet und regelt momentan, unter welchen Bedingungen ein Balkonkraftwerk angeschlossen und betrieben werden darf. In der aktuellen Fassung der Norm wird beispielsweise die Verwendung einer Wieland-Einspeisesteckdose empfohlen, der Einsatz von Schuko-Steckern jedoch ebenso geduldet. Mehr über Schuko-Stecker und Wieland-Stecker erfährst du in unserem Blogbeitrag zu unserem Balkonkraftwerk Made in Germany.

Die genannte Norm befindet sich momentan in Überarbeitung. Zudem ist eine Produktnorm in Arbeit, die die Anforderungen an steckerfertige PV-Anlagen regeln soll [5]. Wir gehen davon aus, dass die Produktnorm in diesem Jahr (2024) fertiggestellt werden könnte.

6. Erleichterungen für Mieter

Wie bereits erwähnt, gibt es zusätzlich zum „Solarpaket 1“ noch einen weiteren Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass Balkonkraftwerke 2024 in die Kataloge der privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer und Mieter grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation eines Balkonkraftwerks gestattet wird. Bezüglich der Art und Weise der Montage hat die Eigentümergemeinschaft bzw. der Eigentümer aber weiterhin ein Mitspracherecht.

Wenn du zur Miete wohnst, soll dir dein Vermieter also nicht einfach verbieten können, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Allerdings könnte es sein, dass innerhalb der Hausgemeinschaft Absprachen zur Art der Installation eingehalten werden müssen. Vermieter verlangen z.B. des Öfteren, dass bei der Installation mehrerer Anlagen an einem Haus auf ein einheitliches Bild geachtet wird.

Aktueller Stand zu Balkonkraftwerken in 2024

Das „Solarpaket 1“ sollte ursprünglich schon zum 01. Januar 2024 in Kraft treten, allerdings hat sich die Abstimmung im Bundestag diesbezüglich aus für uns unbekannten Gründen verzögert. Am 15. Dezember 2023 wurde ein kleiner Teil des Gesetzespakets verabschiedet, der aber vor allem Windkraftanlagen betroffen hat und im Kern eine Fristverlängerung für Nachtkennzeichnungen war [2]. Die Abstimmung über den für Balkonkraftwerke interessanten Teil wurde vertagt und bislang kein neues Datum für die Abstimmung bekannt gegeben. Wir gehen jedoch davon aus, dass dies im ersten Quartal 2024 passiert. Wir hoffen deshalb, dass das „Solarpaket 1“ noch im Frühling dieses Jahres in Kraft tritt.

Für den Gesetzesentwurf zur Aufnahme von Balkonkraftwerken in die Kataloge privilegierter baulicher Veränderungen findet am 18. Januar 2024 eine erste Lesung im Bundestag statt. Da dieser Gesetzesentwurf direkt nach Abstimmung in Kraft tritt, gehen wir auch hier davon aus, dass die neuen Regelungen im ersten Quartal 2024 zur Geltung kommen.

Unser Fazit – Weniger Bürokratie für Balkonkraftwerke in 2024

Die Installation von Balkonkraftwerken wird dieses Jahr sehr wahrscheinlich sowohl aus rechtlicher als auch aus bürokratischer Sicht wesentlich vereinfacht. Vor allem die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 W auf 800 W macht ein Balkonkraftwerk 2024 noch attraktiver, da du so mehr selbsterzeugten Strom nutzen kannst. Dadurch steigt auch das Einsparpotenzial, das du mit deiner eigenen Anlage hast. Wir freuen uns außerdem, dass es für Mieter leichter wird, ein eigenes Balkonkraftwerk zu installieren. Denn so wird es mehr Menschen ermöglicht, auf begrenztem Platz eigenen Strom zu produzieren und so Stromkosten zu sparen.

Wenn du mit dem Gedanken spielst, dir ein Balkonkraftwerk zuzulegen, aber noch zögerst, weil neue rechtliche Regelungen bevorstehen, können wir dich beruhigen. Es gibt keinen Grund, zu warten. All unsere Sets mit 2-4 Modulen sind mit dem Hoymiles Mikrowechselrichtern ausgestattet, die auf 600 W gedrosselt werden können. Sobald die neuen Gesetze in Kraft treten, kannst du die Drosselung einfach wieder rückgängig machen und die Ausgangsleistung auf mindestens 800 W erhöhen.

Also verschwende nicht weiter Zeit ins Zögern und beginne stattdessen schnellstmöglich mit dem Stromkostensparen! Wähle aus unseren Sets das zu deinen Bedarfen passende Balkonkraftwerk und los geht’s!

Quellen:

[1] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-uberblickspapier-solarpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=8

[2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-pa-klimaschutz-erneuerbare-energiengesetz-976490

[3] https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-zulassung-virtueller-wohnungseigent%C3%BCmerversammlungen-zur-erleichterung-des-einsatzes-von/304775?f.deskriptor=Photovoltaik&rows=25&pos=2

[4] https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018

[5] https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/energy/news/produktnorm-fuer-steckerfertige-pv-anlagen

 

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