Die Nutzung von Solarenergie wird seit Jahren immer beliebter und attraktiver, doch insbesondere für Mieter und Wohnungseigentümer stellte die Montage von Steckersolargeräten oft eine bürokratische Herausforderung dar. Der Widerstand von Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) führte in der Vergangenheit häufig dazu, dass Balkonkraftwerke nicht genehmigt wurden. Mit dem neuen Recht auf Solar gibt es nun deutliche Erleichterungen.
Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme
Am 4. Juli 2024 beschloss der Bundestag das neue Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten, das am 17. Oktober 2024 in Kraft trat. Die Installation von Balkonkraftwerken wurde als privilegierte bauliche Maßnahme in das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Mietrecht (BGB) aufgenommen. Die Gesetzesänderungen sind Teil der Solarstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) und sollen die Nutzung erneuerbarer Energien in privaten Haushalten fördern.
Dies bedeutet, dass Mieter und Wohnungseigentümer nun ein Recht auf Solar haben und die Installation von kleinen Solaranlagen – wie Steckersolargeräten – rechtlich verlangen können. Diese Anlagen sind beispielsweise ideal für den Balkon, die Terrasse oder die Hausfassade und bieten eine einfache Möglichkeit, Strom selbst zu erzeugen.
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Recht auf Steckersolargeräte auf einen Blick
- Mieter können bauliche Veränderungen, wie die Installation von Steckersolargeräten verlangen, sofern diese keine schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Immobilie hat.
- Vermieter müssen der Installation in der Regel zustimmen, können dies aber bei triftigen Gründen wie Gebäudesicherheit oder Denkmalschutz ablehnen. Ästhetische Gründe allein reichen nicht aus, um die Installation zu verweigern.
- Vermieter haben ein Mitspracherecht bezüglich der Anbringung und des Erscheinungsbilds von Steckersolargeräten.
- Steckersolargeräte wurden als privilegierte bauliche Maßnahme in § 20 WEG aufgenommen.
- Wohnungseigentümer können den Einbau von Steckersolargeräten als bauliche Veränderung verlangen.
- Es ist weiterhin notwendig, dass die Eigentümerversammlung einer baulichen Veränderung zustimmt, sofern keine triftigen Einwände vorliegen.
Welche Rechte haben Mieter und Wohnungseigentümer jetzt?
Mieter und Wohnungseigentümer haben nun das Recht, die Installation von Steckersolargeräten zu verlangen. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass ästhetische Einwände allein nicht mehr ausreichen, um eine Installation zu verhindern. Nur triftige Gründe wie Gebäudesicherheit oder Denkmalschutz können eine Ablehnung von Balkonkraftwerken rechtfertigen.
Bisher war es für viele Mieter schwierig, die Zustimmung des Vermieters zu erhalten. Durch die neuen Regelungen wird der Zugang zu Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht, und Mieter können im Zweifelsfall ihre Rechte auch gerichtlich durchsetzen.
Für Wohnungseigentümer gilt dasselbe Prinzip: Sie können die Installation von Solaranlagen im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen. Die Wohnungseigentümerversammlung kann dem Antrag nur unter streng geregelten Umständen widersprechen. In diesem Blogbeitrag findest du weitere Informationen dazu, was in Eigentümergemeinschaften für die Zustimmung von Balkonkraftwerken zu beachten ist.
Auflagen für Steckersolargeräte
Bei der Installation von Balkonkraftwerken können Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften bestimmte Bedingungen auferlegen, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Welche Auflagen dabei zulässig oder unzulässig sind, haben wir hier für dich kompakt zusammengefasst:
Unzulässige Auflagen für Steckersolargeräte
- E-Check der Wohnung
- Statisches Gutachten der Wohnung
- Blendgutachen
- Hohe Kaution
- Freigabe durch die Feuerwehr
- Installationspflicht durch Fachbetrieb
Zulässige Auflagen für Steckersolargeräte
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Kontrolle nach schwerem Sturm
- „Fachmännische“ Befestigung
- Angemessene Erhöhung der Kaution (ca. 200 €)
Virtuelle Eigentümerversammlungen
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Durchführung von Eigentümerversammlungen. Ab sofort können diese virtuell stattfinden, sofern die Eigentümer mit einer Dreiviertelmehrheit zustimmen. Die Teilnahme wird somit von überall via Videokonferenz möglich. Bis 2028 bleibt jedoch die Pflicht bestehen, mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten.
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Praktische Schritte zur Umsetzung
Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, kann nach den neuen Regelungen folgendermaßen vorgehen:
1. Einverständnis des Vermieters oder der Eigentümerversammlung einholen
Der erste Schritt ist, den Vermieter oder die Wohnungseigentümerversammlung mit einem Musterschreiben zu informieren. Diese Schreiben verdeutlichen den rechtlichen Anspruch und strukturieren die Anfrage.
2. Installation und Anmeldung
Die Montage eines Balkonkraftwerks ist in der Regel unkompliziert und erfordert keine großen baulichen Veränderungen. Wichtig ist jedoch die ordnungsgemäße Anmeldung im Marktstammdatenregister. In diesem Video erklären wir die Anmeldung Schritt für Schritt.
3. Kostenübernahme
Die Kosten für Anschaffung und Installation trägt der Mieter oder Wohnungseigentümer selbst. In einigen Bundesländern gibt es attraktive Förderprogramme für Balkonkraftwerke.
Fazit
Das Steckersolargeräte-Gesetz ist ein bedeutender Schritt zur Förderung von Solarenergie im Jahr 2024. Mit der Einführung des Solarpakets 1 im Januar 2024 wurden bereits Erleichterungen eingeführt, wie beispielsweise die Nutzung herkömmlicher Steckdosen für Balkonkraftwerke, die erhöhte Leistung von 800 Watt an Wechselrichtern und die vorübergehende Verwendung nicht digitaler Stromzähler. Im April 2024 wurde zudem die Anmeldung der Geräte im Markstammdatenregister vereinfacht.
Die Entwicklungen zeigen, dass die Nutzung von Solarenergie für immer mehr Haushalte zugänglicher wird. Besonders Balkonkraftwerke bieten eine kostengünstige und effiziente Lösung, um eigenen Strom zu erzeugen. Sie sind einfach zu installieren und machen es für Mieter und Eigentümer noch attraktiver ihre Stromkosten langfristig zu senken. In diesem Blogbeitrag findest du Tipps, auf die du vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks achten solltest.
Was versteht man unter Steckersolargeräten?
Was bedeutet das „Recht auf Solar“ für Mieter und Wohnungseigentümer?
Wie kann man die Installation eines Steckersolargeräts beantragen?
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